Batterien Und Entsorgung

Altgeräte-Rücknahme

Durch die Veröffentlichung des neuen "ElektroG" (Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltgerechte Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten) ergeben sich seit 24.03.2006 neue Verpflichtungen für Hersteller, Importeure, Kommunen und Verbraucher.

Selbstverständlich erfüllt die Buddy-Technologies GmbH die Anforderungen (Registrierung, Kennzeichnung, Rücknahmeverpflichtung) aus dem ElektroG.

Unser Unternehmen ist unter der WEEE-Reg.-Nr. (EAR) DE @@@@@@@ registriert.

Sie als Verbraucher dürfen Elektro- und Elektronikgeräte, die sie nicht mehr nutzen möchten, nicht mehr in den Restmüll werfen, sondern sind seit 24.03.2006 verpflichtet, diese bei den Kommunen (ÖRE) in die getrennte Erfassung zu geben. Dazu können Sie je nach Gemeinde die kostenlosen Abgabestellen nutzen.

Wie sind die Geräte gekennzeichnet?
Elektro- und Elektronikgeräte, welche unter das ElektroG fallen, sind seit diesem Zeitpunkt mit folgender Kennzeichnung
Müll
versehen und dürfen nicht mehr über den Restmüll, sondern müssen durch die Rückgabe an den verantwortlichen Hersteller bzw. Importeur über die Sammelstellen der ÖRE (öffentl.-rechtl.-Entsorgungsträger) entsorgt werden.

Die Zeichen unter den Mülltonnen stehen für:
Pb: Batterie enthält Blei
Cd: Batterie enthält Cadmium
Hg: Batterie enthält Quecksilber

Welche Geräte sind betroffen?
Rundfunkgeräte, Computer und andere Elektro- und Elektronikgeräte wie z. B., Handys, Geschirrspülautomaten, Rasierapparate, Eierkocher etc. – das ElektroG findet Anwendung auf die meisten Elektrogeräte, die unter Nutzung von elektrischem Strom oder elektromagnetischen Feldern betrieben werden.

Was ändert sich für die Kommunen?
Für die Sammlung der Elektro- und Elektronikaltgeräte bleiben weiter je nach Landesrecht die Gemeinden, Städte und Landkreise verantwortlich. Diesen wird als öffentlichrechtlichen Entsorgungsträgern (ÖRE) die Aufgabe zugewiesen, Altgeräte aus privaten Haushalten entgegenzunehmen.


 
Weitere detaillierte Hinweise zum Batteriegesetz erhalten sie beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit unter https://www.bmu.de/abfallwirtschaft oder beim Umweltbundesamt unter https://www.uba.de

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